Ein Stadtelternbeirat = Jugendamtselternbeirat ist ein Gremium, das von Eltern von Kindern in Kindergärten auf Stadt- und Landesebene nach § 11 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt werden kann.
Dem Stadtelternbeirat ist vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben, §11 (2) KiBiz.
Konkret heißt dies: der Stadtelternbeirat ist eine gesetzlich verankerte Interessenvertretung der Eltern. Dies betrifft nicht nur Kindergärten sondern auch die Kindertagespflege